Grundsätze

Grundlagen dieser Finanzordnung sind

  1. Die Satzung des Freifunk Greifswald
  2. Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung
  3. Mittel des Vereins dürfen nur im Sinne der Satzung und dieser Finanzordnung verwendet werden.
  4. Haushaltsjahr ist das Kalenderjahr. Das Kalenderjahr 2015 ist ein Rumpfgeschäftsjahr und beginnt mit der Gründung.

Verantwortlichkeiten

  1. Verantwortlich für die finanzielle Tätigkeit des Vereins ist der Schatzmeister.
  2. Berichterstattung
    1. Im Rahmen der Vorstandssitzungen erstattet der Schatzmeister Bericht über die aktuelle finanzielle Situation des Vereins.
    2. Der Finanzbericht ist zur ersten Mitgliederversammlung im Folgejahr durch den Schatzmeister vorzulegen.
    3. Jeder, der im Namen des Vereins Gelder einnimmt oder ausgibt, hat dies ordentlich zu dokumentieren. Hierzu gehören:
      1. Datum
      2. Art der Einnahme/Ausgabe
      3. Betrag
      4. Auslagen werden nur gegen Einreichung von Belegen erstattet.

Einnahmen

Mitgliedsbeiträge

  1. Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt
    1. für jedes ordentliche Mitglied 60 Euro
    2. Mitglieder, die einen höheren Beitrag zahlen, erwerben mit Zahlung den Status „Fördermitglied“
    3. Jedes Mitglied hat das Recht einen Antrag auf verminderten Mitgliedsbeitrag in Höhe von 12 Euro zu stellen. Der Vorstand entscheidet über jeden Antrag im Einzelfall.
    4. Der Jahresbeitrag ist zum 1. März eines jeden Jahres fällig.
    5. Im Falle einer Rücklastschrift wird eine pauschale Gebühr von 5€ erhoben. Ebenfalls wird ein Mahnverfahren angestoßen.
    6. Der Mitgliedsbeitrag für das laufende Jahr wird anteilig für jeden noch nicht angefangenen Monat berechnet.
    7. Beitragsrückstand: Gerät ein Mitglied mit der Zahlung des Jahresbeitrags in Rückstand kann ab dem folgenden Monat das Mahnverfahren angestoßen werden. Erfolgt auch auf diese Mahnung kein Zahlungseingang innerhalb von sechs Wochen ist der Vorstand ermächtigt, den Ausschluss des Mitglieds zu beschließen.

Einnahmen im Rahmen von Veranstaltungen

Einnahmen im Rahmen von Veranstaltungen sind gemäß der Finanzordnung zu dokumentieren.

Zuwendungen

Zuwendende können nach Anfertigung des Jahresabschlusses eine Zuwendungsbescheinigung erhalten. Diese kann auch auf Wunsch innerhalb von 14 Tagen nach Zuwendung per Post zugestellt werden.

Ausgaben

  1. Zulässig sind:
    1. Ausgaben im Sinne der Satzung
    2. Kosten der laufenden Geschäftstätigkeit
    3. Gestaltung von Mitgliederversammlungen
    4. Bis zu einer Höhe von 50 Euro ist der Schatzmeister für die Entscheidungen über Ausgaben befugt.
    5. Ab einer Höhe von 50 Euro müssen Entscheidungen über Ausgaben mit einfacher Mehrheit durch den Vorstand oder die Mitgliederversammlung beschlossen werden.
  1. Bei Entscheidungen über die Förderung von Vereinsmitgliedern haben die Nutznießer kein Stimmrecht.
  2. Diese Festlegung gilt nur für die Beschlussfassung im Innenverhältnis. Die Handlungsbefugnis des Vereins im Außenverhältnis, insbesondere die Verfügung für Vereinskonten, ist davon nicht betroffen.

Inkrafttreten und Geltungsdauer

  1. Diese Finanzordnung gilt zeitlich unbegrenzt und kann nur durch die Mitgliederversammlung geändert werden.
  2. Redaktionelle Änderungen sind hiervon nicht betroffen.

Von der Mitgliederversammlung einstimmig beschlossen.

Greifswald, den 10.05.2016